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   OVG Rheinland-Pfalz, 27.06.1995 - 5 A 12266/94   

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OVG Rheinland-Pfalz, 27.06.1995 - 5 A 12266/94 (https://dejure.org/1995,11977)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 27.06.1995 - 5 A 12266/94 (https://dejure.org/1995,11977)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 27. Juni 1995 - 5 A 12266/94 (https://dejure.org/1995,11977)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch des Personalrates auf Teilnahme an Gesprächen, die die Dienststelle mit Bewerbern um Beförderungsämter führt; Einschaltung der Einigungsstelle bei Streit um die grundsätzliche Zuständigkeit der Personalvertretung an der Teilhabe an Vorstellungs- und ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 23.07.1979 - 6 P 28.78
    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 27.06.1995 - 5 A 12266/94
    Die Verlagerung von Zuständigkeiten ist im übrigen gerichtlich nur beschränkt nachprüfbar, da es sich hierbei um einen verwaltungsinternen Vorgang handelt (vgl. BVerwG, 6 P 28.78, PersV 1981, 70).
  • BVerwG, 26.01.1994 - 6 P 21.92

    Personalvertretung - Unterlagen - Versetzungsbewerbung - Vorlage - Bestenauslese

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 27.06.1995 - 5 A 12266/94
    Zwar kann die Personalvertretung im Mitbestimmungsverfahren in den der Behörde zustehenden Beurteilungsraum nur in beschränktem Maße kontrollierend eingreifen, insbesondere im Blick darauf, ob die gesetzlichen Bestimmungen bei der Auswahl beachtet worden sind, namentlich die Grundsätze des Art. 33 Abs. 2 GG, wonach jeder Deutscher nach seiner Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung gleichen Zugang zu jedem öffentlichen Amt hat, verletzt worden sind (vgl. dazu BVerwG, Beschluß vom 26. Januar 1994 - 6 P 21.92 - ZfPR 1994, 76, 81).
  • BVerwG, 06.12.1978 - 6 P 2.78

    Vorstellungsgespräche - Personalrat - Dienststellenleiter - Auswahlkommission -

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 27.06.1995 - 5 A 12266/94
    Dabei hat die Rechtsprechung (vgl. BVerwGE 57, 151, 153; vgl. auch OVG Rheinland-Pfalz, PersV 1978, 475) darauf abgestellt, daß die mitbestimmungspflichtige Maßnahme erst mit dem Vorschlag der Dienststelle einsetzt, der sich auf einen bestimmten ausgewählten Bewerber bezieht, der Auswahlvorgang als solcher demgegenüber der außerhalb der mitbestimmungspflichtigen Maßnahme liegenden innerdienstlichen Willensbildung zuzurechnen sei.
  • BVerwG, 02.06.1993 - 6 P 23.91

    Personalvertretungsrechtliches Beschlußverfahren - Rechtsschutzinteresse -

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 27.06.1995 - 5 A 12266/94
    Das Bundesverwaltungsgericht hat in seiner Rechtsprechung (Beschluß vom 02. Juni 1993 - 6 P 23.91 - ergangen zu den Vorstellungs- und Eignungsgesprächen im Rahmen von Auswahlverfahren - in der Parallelbestimmung in § 65 Abs. 2 Halbsatz 2 LPersVG NW -) bereits darauf hingewiesen, daß Bestimmungen der vorliegend zu beurteilenden Art eine Reaktion von Landesgesetzgebern auf eine verfestigte Rechtsprechung darstellen, wonach das Informationsrecht aus Anlaß einer mitbestimmungspflichtigen Maßnahme als solches noch nicht zu der Berechtigung hinsichtlich der Teilnahme an solchen vorbereitenden Gesprächen dienen konnte.
  • BVerwG, 26.01.1968 - VII P 8.67

    Voraussetzungen für das Zustehen von Mitbestimmungsrechten - Erforderlichkeit

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 27.06.1995 - 5 A 12266/94
    Wird daher über das Bestehen eines Beteiligungsrechtes gestritten, so ist darüber nicht im Einigungsstellenverfahren, sondern durch die Verwaltungsgerichte zu entscheiden (vgl. BVerwGE 29, 77; vgl. auch Dannhäuser, PersV 1990, 145 m.w.N.).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 19.06.1991 - 2 A 12437/90

    Eröffnung der dienstlichen Beurteilung; Beurteilungsmaßstab; Beurteilungsgespräch

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 27.06.1995 - 5 A 12266/94
    Es dient offenkundig dem Beistand des Betroffenen bei der Erörterung der für ihn vorgesehenen Beurteilung (vgl. zu den Begriffen Eröffnung der Beurteilung, Beurteilungsvorgespräch OVG Rheinland-Pfalz, 2. Senat, ZBR 1992, 210).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 26.06.1979 - 5 A 11/78

    Gewährleistungsfunktion der Personalvertretung ; Antragsrecht einer

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 27.06.1995 - 5 A 12266/94
    Der Sinn und Zweck der gesetzlichen Bestimmung, dem einzelnen Betroffenen aus Gründen seiner Unabhängigkeit in die Hand zu geben, ob er die Beteiligung der Personalvertretung zuläßt, wäre unterlaufen, wenn der Antrag irgendeines Bewerbers zum Mitbestimmungsrecht des Personalrats führen würde (vgl. Senat, Beschluß vom 26. Juni 1979 - 5 A 11/78 -, PersV 1980, 509; a.A., Helmes/Jakobi, 2. Aufl., § 83 LPersVG Rdnr. 14).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 24.08.2020 - 2 A 10197/19

    Beamtenrecht: Unterbliebene Beteiligung eines Personalratsmitglieds an einem

    Beurteilungsgespräche, bei denen ein Recht auf Anwesenheit eines Mitglieds des Personalrats besteht, sind vielmehr nur solche Gespräche, die die Besprechung bzw. Erörterung einer fertiggestellten und eröffneten Beurteilung zum Gegenstand haben (ebenso bereits OVG RP, Urteil vom 27. Juni 1995 - 5 A 12266/94.OVG -, juris Rn. 31, zu dem mit § 69 Abs. 3 Satz 6 LPersVG wortgleichen § 69 Abs. 3 Satz 5 LPersVG a.F.).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 08.09.2016 - 5 A 10374/16

    Zum Umfang der Rechte der Personalvertretung - Zur Mitbestimmung bei der

    Demgegenüber verbleibt Raum für die Zuständigkeit der Einigungsstelle in den Bereichen, in denen es um die Ausfüllung des Entscheidungsermessens von Dienststelle und Personalvertretung in der Sache selbst geht (vgl. zum Vorstehenden: OVG RP, Urteile vom 13. Dezember 1994 - 5 A 12133/94.OVG -, PersV 1997, 25 ; sowie vom 27. Juni 1995 - 5 A 12266/94.OVG -, PersV 1997, 32; Rupert/Lautenbach, Personalvertretungsrecht R-P, Loseblattkommentar, Stand Juni 2016 § 69 Rn. 95; a. A. VG Mainz, Urteil vom 27. Juni 1994 - 5 K 5057/93.MZ -, PersR 1995, 31; Küssner, in Helmes/Jacobi/Küssner, LPersVG, Loseblattkommentar, Stand Juni 2002 § 69 Rn. 78).
  • VG Berlin, 15.03.2012 - 5 K 285.11

    Teilnahme der Gleichstellungsbeauftragten an Bewerbungsgesprächen für

    In der Führung der Bewerbungsgespräche liegt dann eine selbstständige mitwirkungspflichtige Angelegenheit auf der Ebene der diese Maßnahme durchführenden Dienststelle; es ist in diesem Fall also nicht die Klägerin, sondern - wie geschehen - die Gleichstellungsbeauftragte des Jobcenters zu beteiligen (vgl. v. Roetteken, a.a.O., Rn. 63 ff.; zu einer ähnlichen Problematik im Personalvertretungsrecht: OVG Koblenz, Urteil vom 27. Juni 1995 - 5 A 12266/94 -, juris Rn. 37).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 01.08.2012 - 5 A 10184/12

    Örtliche Zuständigkeit des Personalrats

    F ür die Abgrenzung, welche Personalvertretung bei einer Bewerberauswahl zuständig ist, kommt es somit allein auf die Entscheidungskompetenz der Dienststelle an (so bereits OVG RP, Urteil vom 27. Juni 1995 - 5 A 12266/94.OVG -, PersR 1995, 387).
  • VG Mainz, 23.08.2006 - 5 K 338/06
    Dem steht nicht entgegen, dass das Bundesverwaltungsgericht in seinem Beschluss vom 26. Januar 1994 (- 6 P 21.92 -, BVerwGE 95, 73-83) übereinstimmend mit der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz (Urteil vom 27. Juni 1995 - 5 A 12266/94.OVG) ausgeführt hat: Der besondere Wert der vorgezogenen unmittelbaren Teilhabe der Personalvertretung bei Vorstellungs- und Auswahlgesprächen liege darin, dass alle Gründe einer Zustimmungsverweigerung so geartet sind, dass sich deren Vorliegen dem Personalrat im Einzelfall auch aufgrund einer Teilnahme an einem Vorstellungs- oder Auswahlgespräch erschließen kann und insbesondere sachfremde Erwägungen etwa im Rahmen eines mündlichen Gesprächs eher in Erscheinung treten, als dies anhand der Bewerbungsunterlagen oder der Begründung des Zustimmungsantrages des Dienststellenleiters zu erwarten ist.
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